Öffentliche Register
Auf dem gemeinsamen Registerportal der Länder finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie zum Teil die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).
Auf dieser Seite veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.
Im Unternehmensregister des Bundesministeriums der Justiz können Auszüge aus den Registern sowie zum Teil auch Bilanzen von juristischen Personen eingesehen werden.
Diese englischsprachige Seite bietet Ihnen die Möglichkeit nach Firmen zu suchen, die im englischen Register eingetragen sind (bspw. Limiteds). Das Angebot ist kostenlos.
Die mehrsprachige Datenbank enthält alle Maßnahmen im Zusammenhang mit den tarifären, handels- und agrarpolitischen Rechtsvorschriften. Der TARIC gewährleistet eine einheitliche Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten und gibt allen Wirtschaftsbeteiligten einen klaren Überblick über die Maßnahmen, die bei der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren ergriffen werden müssen.
Ab 2015 wird im Rahmen des Mehrwertsteuer-Pakets der EU die Umsatzsteuer bei einigen Dienstleistungen in dem Land fällig, in dem der Endverbraucher ansässig ist. Die am 1. Januar 2015 in Kraft tretende Sonderregelung des Mini-One-Stop-Shop ermöglicht es den in Deutschland ansässigen Unternehmern, ihre in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeführten Umsätze, die unter die Sonderregelung fallen, in einer besonderen Steuererklärung zu erklären, diese Steuererklärung zentral über das Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Weg zu übermitteln und die sich ergebende Steuer insgesamt zu entrichten.
Aus dem Bundeszentralregister werden u.a. Führungszeugnisse ausgestellt. Dieses benötigen Sie, wenn Sie sich bspw. im Bewachungsgewerbe selbständig machen wollen. Privatpersonen und juristische Personen mit Wohnsitz/Sitz im Inland erhalten in der Regel Auskunft bei der zuständigen Meldebehörde bzw. Gewerbebehörde. Die zuständige Meldebehörde bzw. Gewerbebehörde können Sie mithilfe des Verwaltungsportal Hessen ermitteln.
Mit einem neuen Personalausweis können Sie Ihr Führungszeugnis auch online beantragen.
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Auskunft erteilt das Bundesamt für Justiz an Privatpersonen und juristische Personen, die ihren Wohnsitz/Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. Privatpersonen und juristische Personen mit Wohnsitz/Sitz im Inland erhalten in der Regel Auskunft bei der zuständigen Meldebehörde bzw. Gewerbebehörde. Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie, wenn Sie sich bspw. im Bewachungsgewerbe selbständig machen wollen. Die zuständige Meldebehörde bzw. Gewerbebehörde können Sie mithilfe des Zuständigkeitsfinders ermitteln. Mit einem neuen Personalausweis können Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch online beantragen.
Auskünfte erteilt das örtlich zuständige Grundbuchamt. Die Grundbuchämter werden in Hessen von den Amtsgerichten geführt. Das zuständige Amtsgericht der Gemeinde können Sie mithilfe des Zuständigkeitsfinders oder über das Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder ermitteln.
Die Justiz im Land Hessen eröffnet mit dem automatisierten Abrufverfahren häufigen Nutzern des Grundbuchs die Möglichkeit, Grundbuchblätter direkt einzusehen.
Registrierung von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas erzeugen werden nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) im Anlagenregister, das seit dem 31.01.2019 als Marktstammregister, bei der Bundesnetzagentur geführt. Anzeigen oder Mitteilungen sind an die Bundesnetzagentur zu richten.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) stellt verschiedene Informationen und Anwendungen bereit:
- DPMAregister - Amtliche Publikationen und Register für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs
- DEPATISnet - Elektronisches Patentdokumentenarchiv
- DPMAdirekt - Schutzrechte elektronisch anmelden
- Register vergriffener Werke - ergriffene Werke für nicht gewerbliche Digitalisierungsvorhaben
Anträge auf Eintragung in das Luftfahrtregister bzw. die Luftfahrzeugrolle und auf Ausstellung von Lufttüchtigkeitszeugnissen müssen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erfolgen.