Hier finden Sie aktuelle Meldungen und Informationsmaterial zum Einheitlichen Ansprechpartner Hessen.
Aktuelle Meldungen
Hinweis für nachträglich erlaubnispflichtige Tätigkeiten
Wenn Gewerbetreibende nachträglich feststellen, dass das von ihnen ausgeübte Gewerbe erlaubnispflichtig ist (z. B. der Wohnimmobilienvermittler), muss ein Erlaubnisantrag gestellt werden.
Den Antrag können Sie über die Dienstleistungsplattform des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen stellen, indem Sie unter Anliegen "Was möchten Sie tun?" das Stichwort "1. Neugründung" auswählen. Wählen Sie dies bitte auch aus, wenn das Unternehmen bereits besteht. Anschließend können Sie die ausgeübte Tätigkeit auswählen.
Layout der Auskünfte des Bundesamtes für Justiz
Das Bundesamt für Justiz stellt das Layout der Führungszeug-nisse und der Auszüge aus dem Gewerbezentralregister sowie der Auskünfte aus dem Bundeszentralregister ab 18.02.2019 um.
Das Layout des Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbe-zentralregister sowie alle weiteren Auskünfte aus dem Bundeszentralregister erhalten ab dem 18. Februar 2019 ein neues Aussehen. Gründe hierfür liegen in dem Datenschutz und in der Verbesserung der Fälschungssicherheit. Die auf-fälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es erscheint deutlich ver-größert.
Des Weiteren ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. Dadurch stehen die Daten zur Person einheitlich oben rechts auf der Seite, un-abhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht.
Zudem werden die Bezeichnungen der Personendaten künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Auch wenn das Führungs-zeugnis keine Eintragung enthält, wird diese Information dann dreisprachig aufgeführt.
Einen entsprechenden Flyer sowie ein Plakat des Bundesamtes für Justiz finden Sie unter Downloads am Ende dieses Artikels.
Online-Betrugsversuch bei Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen
Derzeit kursiert eine gefälschte Internetseite zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Netz. Sie werden auf der Fake-Seite aufgefordert, für ein angebliches Anerkennungsverfahren persönliche Daten einzugeben und 130 Euro zu bezahlen.
Demnächst haben Sie die Möglichkeit, über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen auch online einen zur Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation zu stellen, dies soll Ihnen die Möglichkeit bieten, eine qualifikationsnahe Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu finden. Weitere Informationen zur Berufsanerkennung erhalten Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Die elektronische Abwicklung über unsere Dienstleistungsplattform befindet sich noch im Aufbau. Wir werden Sie informieren, sobald die elektronische Antragstellung auf unserer Dienstleistungsplattform möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass sich die Antragstellung ausschließlich auf die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen und Ausbildungsnachweise bezieht. Für die Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen, ist in Hessen zentral das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt – DieburgÖffnet sich in einem neuen Fenster und die Stadt Darmstadt zuständig. Sie können dort die Gleichstellung Ihres ausländischen Bildungsnachweises mit einem deutschen Schulabschluss beantragen, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben.
Informationsmaterial
Hier finden Sie Flyer, Broschüren und vieles mehr zum Einheitlichen Ansprechpartner Hessen und zur Existenzgründung in Hessen.