Häufige Fragen zur Online-Antragstellung

Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten zur Online-Antragstellung.

Über den Link zur Dienstleistungsplattform des Landes Hessen können Sie sich registrieren. Dort geben Sie Ihre Registrierungsdaten, inklusive eines Benutzernamens und Passwortes, ein und senden diese ab. Danach können Sie sich unter Online-Antragsstellung anmelden und ihren Antrag starten.

Im Antragsschritt „Dokumente“ werden Sie immer aufgefordert, in eingescannter Form Ihren Personalausweis (hier Vorder- und Rückseite)  oder Ihren Reisepass hochzuladen. Das angezeigte Formular für Ihren Antrag ist auszufüllen und die ggf. noch zusätzlich geforderten Dokumente sind  an der genannten Stelle hochzuladen.

Der Einheitliche Ansprechpartner Hessen erhebt in der Regel keine Gebühr, nur in wenigen  Ausnahmefällen, bei sehr umfangreichen Verfahren mit großem Verwaltungs- und Zeitaufwand.

Für Informationsanfragen wird grundsätzlich keine Gebühr erhoben.

Die voraussichtlich fällig werdende Gebühr bzw. der Gebührenrahmen der zuständigen Stelle wird Ihnen in der Antragstellung angezeigt.
Die endgültige Gebühr wird durch die zuständige Stelle mit ihrer Entscheidung festgesetzt und ist dann in der Antragstellung hinterlegt.

Schreibt das Gesetz eine Unterschrift vor, werden Sie darauf in der Antragstellung hingewiesen. Sie können das unterschriebene Dokument bzw. Formular dann per Fax, oder Post an den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen übersenden.

Sobald Ihr Antrag beschieden wurde, erhalten Sie eine E-Mail, dass Ihr Bescheid bereit liegt. Über den mitgeschickten Link oder durch Anmeldung in der Online-AntragstellungÖffnet sich in einem neuen Fenster gelangen Sie zu Ihrem Antrag. In dem Bereich "Dokumente der zuständigen Stelle" können Sie Ihren Bescheid  herunterladen und ausdrucken.

Die Bearbeitungsdauer kann sehr unterschiedlich ausfallen und hängt unter anderem davon ab, wie umfangreich das Verfahren ist.

Hierzu klicken Sie bitte auf Antragssimulation. Ihre Daten werden nicht gespeichert. Sie werden aber bereits informiert, welche Dokumente Sie für Ihren Antrag einreichen müssen und wie hoch die Gebühren werden können.

Hierzu müssen Sie sich zuerst mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort anmelden.

Wenn Sie Ihren Antrag noch nicht abgesandt haben, klicken Sie bitte zunächst oben in der Leiste auf Antragstellung, dann auf Antragsübersicht und dann auf das Mülleimersymbol rechts außen. Ihr Antrag wird gelöscht und es fallen keinerlei Kosten für Sie an.

Wenn Sie Ihren Antrag bereits abgesandt haben können Sie diesen jederzeit durch eine Erklärung gegenüber dem Einheitlichen Ansprechpartner Hessen abbrechen. Dazu können Sie eine Nachricht senden, in sehr seltenen Fällen  ist es möglich, dass für die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen, eine Gebühr erhoben wird.

Es ist außerdem möglich, dass die Zuständige Stelle eine Gebühr erhebt. Möchten Sie das Verfahren ohne Einheitlichen Ansprechpartner fortsetzen und Ihren Antrag direkt mit der Zuständigen Stelle abwickeln, teilen Sie dies bitte ebenfalls wie eben beschrieben mit.

Sind Sie sich noch nicht sicher, ob Sie das Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und klären Sie Ihre Fragen!

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen!

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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