Für die Online-Antragstellung wurde eine separate PlattformÖffnet sich in einem neuen Fenster entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr!
Online-Antragstellung
Die Antragstellung beim Einheitlichen Ansprechpartner Hessen
Über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen können Sie viele Verwaltungsverfahren abwickeln, deren Anzahl stetig ansteigt. Es gibt aber auch vereinzelt Verfahren, in denen Sie einen Teil Ihrer Anträge über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln können, einen anderen Teil aber nicht.
Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Formulare, die Sie herunterladen können, wenn Sie Ihren Antrag ggf. direkt bei der zuständigen Stelle, wie z.B. der Stadt/Gemeinde, einreichen möchten.
Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten zur Online-Antragstellung.
Hier erhalten Sie wichtige Hinweise für die Erstattung einer Gewerbeanzeige, insbesondere zur Tätigkeitsbeschreibung, dem Zeitpunkt und der Namensgebung bei einer GbR.
Für einige Verfahren brauchen Sie nicht die elektronische Antragstellung zu nutzen, sondern können sich direkt – am besten per Mail – an Ihren Einheitlichen Ansprechpartner Hessen wenden. Ihr Einheitlicher Ansprechpartner Hessen teilt Ihnen dann mit, welche Unterlagen für das Verfahren notwendig sind und unterstützt Sie im Antragsstellungsprozess.
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen!
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
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Montag bis Donnerstag von
8:00 bis 16:00 Uhr, sowie am
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Regierungspräsidium Kassel
+49 561 106 3366
ea@rpks.hessen.de
Regierungspräsidium Gießen
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Regierungspräsidium Darmstadt
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