Dies gilt beispielsweise für Fahrschulerlaubnisse. Die Gewerbeanzeige, die hierfür benötigt wird, können Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen beantragen, die notwendige Erlaubnis leider jedoch nicht, da dies im Fachgesetz noch nicht vorgesehen ist. In einem solchen Fall können Sie zwar die Tätigkeit "Fahrschulerlaubnis" auswählen, über die Online-Antragstellung können Sie aber nur die Gewerbeanzeige abgeben. Für die Erlaubnis wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stelle. Es gibt allerdings auch Erlaubnisverfahren, in denen Sie den kompletten Antrag über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen abwickeln können. Dies betrifft zurzeit folgende Verfahren:
- Gaststättenerlaubnis
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehens- oder Kapitalanlagenvermittler, Anlagenberater, Bauträger, Baubetreuer, Finanzanlagenvermittler, Versicherungsvermittler
- Transportgenehmigung (Abfalltransporte)
- Schaustellung von Personen
- Erlaubnis für Bewachungsgewerbe
- Erlaubnis für Pfandleihgewerbe
- Erlaubnis für Versteigerungsgewerbe
- Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt
- Spielhallenerlaubnis
- Allgemeine Aufstellerlaubnis von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (als Gewerbe)
- Erlaubnis für die Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
- Erlaubnis zum gewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang mit Sprengstoff (nicht gewerblich)
- Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke
- Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung
- Waffenhandelserlaubnis
- Waffenherstellungserlaubnis
- Erlaubnis für Tätigkeit mit Krankheitserregern