Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung

Dienstleistungen werden zunehmend grenzüberschreitend erbracht. Dabei müssen Dienstleister aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz, die nur vorübergehend oder gelegentlich in Deutschland selbständig tätig werden wollen, ggfs. gesetzliche Bestimmungen beachten.

Im Folgenden finden Sie Links, die Sie umfangreich über das Thema der grenzüberschreitenden Dienstleistungen informieren.
Sollten Sie noch Fragen haben, ob Sie für Ihre geplante grenzüberschreitende Tätigkeit deutsche Genehmigungen benötigen, wenden Sie sich einfach an Ihren Einheitlichen Ansprechpartner Hessen.

Sollte eine Anzeige für eine grenzüberschreitende Tätigkeit (wie bspw. im zulassungspflichtigen Handwerk) notwendig sein, können Sie diese über unsere Online-AntragstellungÖffnet sich in einem neuen Fenster vornehmen.

Im Verwaltungsportal Hessen finden Sie eine genaue Beschreibung für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Handwerker aus anderen EU-/EWR-Staaten.

Auf der Seite der europäischen Kommission können Sie sich auf Deutsch, Englisch und Französisch informieren, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um einen reglementierten Beruf handelt.

Auf der Seite „Ihr Europa“ finden Sie nützliche Tipps zu allen europäischen Mitgliedsstaaten und das für Bürger und Unternehmer. So können Sie bspw. in Erfahrung bringen, welche Finanzierungsmöglichkeiten es für Ihr Unternehmen gibt, wie die Besteuerung in einem anderen Land erfolgt und welche Regelungen zu öffentlichen Aufträgen in den einzelnen Ländern zu beachten sind.

Auf Zoll.de finden Sie unter der Rubrik „Unternehmen“ viele Informationen über Warenverkehr, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, Sozialversicherung bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz aber z.B. auch darüber welche Unterlagen Sie oder Ihre Arbeitnehmer immer dabei haben müssen, sofern Sie vom Zoll bei der Ausübung einer Dienst-oder Werkleistung kontrolliert werden.

In dieser Veröffentlichung der Europäischen Kommission finden Sie die Mehrwertsteuersätze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um eines das Bauleistungen ausführt, so können Sie sich auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern über die Bauabzugssteuer und die Freistellungsbescheinigung vertraut machen.

Auf den Seiten zu Eures finden Sie leicht und schnell Informationen über Stellen- und Ausbildungsangebote in Europa.

Das Portal 21 bietet Ihnen erste Informationen über allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen, die bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen von Bedeutung sein können, z.B. über das Internationale Privatrecht, das Zivilrecht (etwa Vertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Gesellschaftsrecht), das Insolvenzrecht wie auch den gewerblichen Rechtsschutz.

Sie kommen aus Deutschland und möchten ein Unternehmen in den Niederlanden gründen oder grenzüberschreitend Waren und Dienstleistungen anbieten? Die Deutsch-Niederländische Handelskammer steht Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Der Einheitliche Ansprechpartner der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz bietet einen informativen Leitfaden zur Ausführung handwerklicher Dienstleistungen in Deutschland an.

Die Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI) ist die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Landes Hessen, deren Aufgabe ist es, den Wirtschafts- und Technologiestandort Hessen nachhaltig weiterzuentwickeln, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu festigen und auszubauen. Das Angebot richtet sich an innovations- und technologieorientierte Unternehmen aus Hessen sowie an hessische Unternehmen, die ins Ausland expandieren oder ihr Auslandsgeschäft erweitern möchten.

Arbeitnehmer können sowohl von inländischen Unternehmen in ein anderes Land entsendet werden oder auch von Unternehmen aus einem anderen Land nach Deutschland. Unter den folgenden Links finden Sie Informationen zur Arbeitnehmerentsendung - von Aufenthaltstiteln bis zum Sozialversicherungsrecht.

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Weitere nützliche Informationen finden Sie in unserer Rubrik zur AußenwirtschaftsberatungÖffnet sich in einem neuen Fenster.

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