Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://eah.hessen.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlichten Website des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen (EAH).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2020 durchgeführten Selbstbewertung.


Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Unvereinbarkeit mit der HVBIT. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

  1. Beschreibung
    Navigation per Tastatur
  2. Maßnahmen
    Für das Jahr 2021 sind umfangreiche technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die vollständige barrierefreie Umsetzung der Webseite.
  3. Zeitplan
    Siehe 3.
  4. Barrierefreie Alternative
    Verwendung der SucheÖffnet sich in einem neuen Fenster oder des KontaktformularsÖffnet sich in einem neuen Fenster

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich:

  1. Beschreibung
    Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
    Die notwendigen Ressourcen für die barrierefreien Webseiten wurden für die technische und redaktionelle Komplettüberarbeitung der drupalbasierten Webseiten des Landes im Jahr 2021 eingeplant.
  3. Barrierefreie Alternative
    Verwendung des KontaktformularsÖffnet sich in einem neuen Fenster

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT.

Inhalt:

  1. Beschreibung
    Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT
  2. Barrierefreie Alternative

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt.

Geplante Maßnahmen

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: z.B. die umfassende technische und redaktionelle Anpassung der Webseite bis Ende 2021.

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
keine Inhalte

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson:
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel

06151 12-336; 0641 303-3366; 0561 106-3366
ea@rpda.hessen.deea@rpgi.hessen.deea@rpks.hessen.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter  Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen!

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie erreichen uns in der Zeit von
Montag bis Donnerstag von
8:00 bis 16:00 Uhr, sowie am
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
 

Regierungspräsidium Kassel
0561 106-3366
ea@rpks.hessen.de


Regierungspräsidium Gießen
0641 303-3366
ea@rpgi.hessen.de


Regierungspräsidium Darmstadt
06151 12-3366
ea@rpda.hessen.de

 

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