Online-Antrag

Verwaltung. Vernetzung. Vorsprung für Unternehmer.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich ausführlich über den Einheitlichen Ansprechpartner und das Verfahren über ihn informieren. Außerdem finden Sie eine Beschreibung der Dienstleistungsrichtlinie und welche Tätigkeiten von ihr erfasst sind.

Ziel des Einheitlichen Ansprechpartners ist der Abbau von bürokratischen Hürden, die Selbständige, Unternehmer und Freiberufler bei behördlichen Anträgen überwinden müssen.

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Die EG-Dienstleistungsrichtlinie vom 12. Dezember 2006 hatte die Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts im Bereich der Dienstleistungen zum Ziel. Hierzu wurden rechtliche und bürokratische Hürden im Dienstleistungsbereich abgebaut. So wurde sowohl für Dienstleistungserbringer, als auch -empfänger Transparenz im Binnenmarkt geschaffen.

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Drei Regionen – drei Regierungspräsidien: Das Bundesland Hessen mit seinen etwa 6 Millionen Einwohnern setzt wie die meisten anderen Flächenländer auf die Zusammenführung der wichtigsten Verwaltungsaufgaben bei regionalen Bündelungsbehörden – den Regierungspräsidien.

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Auf dieser Seite finden Sie Links zu den Einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland und in der Europäischen Union.

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Damit Sie wissen an welchen Einheitlichen Ansprechpartner Sie sich wenden müssen, bzw. in welchen Zuständigkeitsbereich Sie liegen, haben wir für Sie eine Auflistung der jeweiligen hessischen Städte und Gemeinden aufgestellt.

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Die Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie in diesem Artikel.

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Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen!

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie erreichen uns in der Zeit von
Montag bis Donnerstag von
8:00 bis 16:00 Uhr, sowie am
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
 

Regierungspräsidium Kassel
0561 106-3366
ea@rpks.hessen.de


Regierungspräsidium Gießen
0641 303-3366
ea@rpgi.hessen.de


Regierungspräsidium Darmstadt
06151 12-3366
ea@rpda.hessen.de

 

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