Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein zentraler Bestandteil der EG-Dienstleistungsrichtlinie, die zum 28. Dezember 2009 umgesetzt wurde. Die Aufgaben und Funktionen des Einheitlichen Ansprechpartners sind:
- (Fall-)Koordinator zwischen Ihnen und der Zuständigen Stelle
- Ihre zentrale Anlaufstelle
- Formale Vollständigkeitsprüfung der eingehenden Anträge
- Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Stellen
- Beantwortung Ihrer Rückfragen
- Prozess- und Fristüberwachung der Online-Antragstellung
- Stellt Informationen über die Leistung der öffentlichen Verwaltung bereit
Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt Sie somit bei der Abwicklung der Verwaltungsverfahren und zugehörigen Formalitäten, die für die Aufnahme oder Änderung einer Unternehmertätigkeit notwendig sind. Über ihn können Sie das Verwaltungsverfahren, das für die Erbringung Ihrer Dienstleistung notwendig ist, auch elektronisch abzuwickeln. Damit wird es für Sie unerheblich wie viele Behörden für Ihr Anliegen zuständig sind, Sie selber haben lediglich Kontakt mit einer Stelle. Ziel des Einheitlichen Ansprechpartners ist der Abbau von bürokratischen Hürden, die Selbständige, Unternehmer und Freiberufler bei behördlichen Anträgen überwinden müssen.
Der Einheitliche Ansprechpartner ist aber mehr als eine elektronische Lösung zur Online-AntragstellungÖffnet sich in einem neuen Fenster – er steht Ihnen auch mit nützlichen Informationen rund um das Verwaltungsverfahren zur Seite.
Wer ist mein Einheitlicher Ansprechpartner?
Das Land Hessen hat den Einheitlichen Ansprechpartner bei den drei Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel eingerichtet:
Regierungspräsidium Kassel
Kurt-Schumacher-Straße 2
34117 Kassel
0561 106-3366
ea@rpks.hessen.de
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
0641 303-3366
ea@rpgi.hessen.de
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
06151 12-3366
ea@rpda.hessen.de
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
(Die Servicezeiten beziehen sich nur auf die persönliche Kontaktaufnahme mit dem Einheitlichen Ansprechpartner Hessen und die Bearbeitung von technischen Fehlermeldungen. Die Online-Antragstellung kann rund um die Uhr genutzt werden.)
Das Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner Hessen (EAH) prüft die eingegangenen Dokumente zunächst auf offensichtliche Mängel. Zur Bearbeitung und Entscheidung leitet er die Unterlagen an die zuständigen Stellen weiter – z.B. an das Gewerbeamt der Gemeinde, die Kreisverwaltungen, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Er überwacht die Fristen und vermittelt bei Rückfragen zwischen zuständiger Stelle und Ihnen als Antragsteller. Nach Abschluss der fachlichen Prüfung übermitteln die zuständigen Stellen ihre Entscheidungen an den EAH, von dem Sie diese gebündelt erhalten.
Grundsätzlich gilt dabei: Sie haben die Wahl des Verfahrens, d.h. Sie können sich aussuchen, über welches Medium (E-Mail, Fax, Telefon, Post oder auch persönlich) Sie mit dem Einheitlichen Ansprechpartner kommunizieren möchten. Außerdem können Sie sich zu jeder Zeit entscheiden, dass Sie direkt mit der zuständigen Stelle in Kontakt treten und Ihren Antrag dort ohne die Vermittlung des Einheitlichen Ansprechpartners weiterbearbeiten lassen.