Arbeitnehmerentsendung

Arbeitnehmer können sowohl von inländischen Unternehmen in ein anderes Land entsendet werden oder auch von Unternehmen aus einem anderen Land nach Deutschland. Unter den folgenden Links finden Sie Informationen zur Arbeitnehmerentsendung - von Aufenthaltstiteln bis zum Sozialversicherungsrecht.

Die Entsenderichtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten Kooperation und Informationsteilhabe. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden von den Mitgliedstaaten der EU Verbindungsbüros benannt, die als Ansprechpartner und Kontaktstellen für die Behörden der anderen Mitgliedstaaten, für Arbeitnehmer entsendende Unternehmen, sowie für entsandte Arbeitnehmer fungieren. Auf der Seite der europäischen Kommissionen finden Sie Links zu den Kontaktstellen und Informationsblätter.

…, die Ihre Beschäftigten nach Deutschland entsenden, finden auf den Seiten des Zolls Informationen zur Sozialversicherung bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz, Mindestarbeitsbedingungen, Aufenthaltstitel und vielem mehr.

Die DVKA bietet Ihnen u.a. Informationen zur Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat und länderspezifische Informationen über das anzuwendende Sozialversicherungsrecht für in einem anderen Staat erwerbstätige Personen.

Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie eine alphabetische Auflistung von Merkblättern, die sich u.a. mit dem Themen Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung, Vermittlung von Fachkräften aus osteuropäischen Ländern nach Deutschland, Werkverträge - Beschäftigung ausländische Arbeitnehmer neue EU-Staaten beschäftigen.

Im Bereich Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission, gibt es die Rubrik Arbeiten in einem anderen EU-Land, die über die Themen Freizügigkeit – EU Bürger, Entsendung von Mitarbeitern, EU-Erweiterung: Übergangsbestimmungen, Nicht-EU-Bürger, Rechtsvorschriften und Expertennetzwerke informieren.

Auf dieser Unterseite von Ihr Europa finden Sie Informationen zur Arbeitssuche im Ausland, Grenzgängern, Entsendung ins Ausland, Wanderarbeitnehmern, Beschäftigung als Beamte im Ausland und Ruhestand. Die Seite wird in verschiedenen Sprachen angeboten.

Die Seiten in der Rubrik "Europa" richten sich insbesondere an Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer mit Sitz im Ausland, die auf Baustellen in Deutschland entsandt werden. Es wird der Ablauf des Urlaubsverfahrens dargestellt und über die Rechte und die Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern während einer Tätigkeit in Deutschland informiert.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen!

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie erreichen uns in der Zeit von
Montag bis Donnerstag von
8:00 bis 16:00 Uhr, sowie am
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
 

Regierungspräsidium Kassel
0561 106-3366
ea@rpks.hessen.de


Regierungspräsidium Gießen
0641 303-3366
ea@rpgi.hessen.de


Regierungspräsidium Darmstadt
06151 12-3366
ea@rpda.hessen.de

 

Hier gelangen Sie direkt zur Online-AntragstellungÖffnet sich in einem neuen Fenster.