Tätigkeit
Die Tätigkeit, die Sie ausüben wollen, muss genau angegeben werden.
Beschreiben Sie daher bei Ihrer Gewerbeanzeige mit wenigen und klaren Worten, um welche Tätigkeit es sich bei Ihrem Gewerbe handelt.
Allgemein gehaltene Angaben z. B. „Handel mit Waren aller Art“ sind nicht zulässig. Daraus kann schon nicht erkannt werden, ob es sich beim Handel um Einzel- oder Großhandel handelt und auch nicht mit welchen Gegenständen gehandelt werden soll.
Geben Sie an, ob es sich um Neu- oder Gebrauchtwaren handelt, insbesondere bei Gebrauchtwarenhandel mit hochwertigen Konsumgütern (etwa Unterhaltungselektronik, Computer, Videokameras, Teppiche), Kfz. und Fahrädern, Waren aus Edelmetall, Edelsteinen, Perlen, Schmuck.
Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanzeige ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtend für den Gewerbetreibenden. Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Zuständige Behörde ist die Gemeinde oder Stadt in der Sie tätig werden wollen. Die Anzeigepflicht können Sie auch online über die Dienstleistungsplattform des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen erfüllen.
Sie müssen mit einem Bußgeld von der zuständigen Stelle rechnen, wenn Sie die Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig erstatten (§ 146 GewO), d. h. deutlich verspätet anmelden. Aber auch besonders Eilige werden zunächst abgewiesen bzw. die Bearbeitung wird verschoben, wenn eine Gewerbeanmeldung zu weit im Voraus erfolgt. Der Gesetzgeber verlangt, das Gewebe anzuzeigen, wenn man es „anfängt“.
Name der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Vorab zu Ihrer Information, die Gesellschafter einer GbR benötigen jeder eine eigene Gewerbe-anmeldung in der Sie unter Nr. 1 des Formulars zur Gewerbeanmeldung auch die weiteren Gesellschafter der GbR auflisten müssen.
Geben Sie die Namen der Gesellschafter – vergessen Sie Ihren eigenen Namen nicht- an und versehen diese Auflistung am Ende mit dem Zusatz GbR. Zum Beispiel „Müller, Erich; Meyer, Brigitte GbR“.
An dieser Stelle darf kein Firmenname z. B. „Müllerbau“ (keine Fantasienamen) aufgeführt werden, einen solchen hat die GbR nämlich nicht.