Verfahren außerhalb der Online-Antragstellung

Für einige Verfahren brauchen Sie nicht die elektronische Antragstellung zu nutzen, sondern können sich direkt – am besten per Mail – an Ihren Einheitlichen Ansprechpartner Hessen wenden. Ihr Einheitlicher Ansprechpartner Hessen teilt Ihnen dann mit, welche Unterlagen für das Verfahren notwendig sind und unterstützt Sie im Antragsstellungsprozess. Dabei handelt es sich um folgende Verfahren:

Abwassereigenkontrollverordnung

  • Anerkennung von Untersuchungsstellen für Abwasser

Altfahrzeugverordnung

  • Bescheinigung der Einhaltung, der in Abs. 2 S. 1 bezeichneten Anforderungen durch einen Sachverständigen nach § 6 Nr. 3

Altholzverordnung

  • Bekanntgabe einer Stelle zur Prüfung und Untersuchung

Außenwirtschaftsverordnung

  • Genehmigung für technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb kerntechnischer Anlagen

Bauprodukte- und Bauartenverordnung

  • Nachweis der Sachkunde und Erfahrung gegenüber anerkannten Prüf- und Überwachungsstellen

Bioabfallverordnung

  • Bestimmung einer Untersuchungsstelle

Chemikalien-Klimaschutzverordnung

  • Erteilung einer Sachkundebescheinigung
  • Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung

Chemikaliengesetz

  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der guten Laborpraxis

De-Mail-Gesetz

  • Alle Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz

Denkmalschutzgesetz

  • Genehmigungen nach § 18

Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung

  • Aufnahme in eine vom Insolvenzgericht geführte Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

  • Zertifizierung einer Anlage durch einen Sachverständigen nach § 11 Abs. 5 Nr. 3

Energiewirtschaftsgesetz

  • Genehmigung der Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

  • Genehmigung, als Konformitätsbewertungsstelle als GS-Stelle für einen bestimmten Aufgabenbereich tätig werden zu dürfen

Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

  • Antrag auf Bekanntgabe der Stelle, die nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 berechtigt ist eine Anlage zu überprüfen

Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens

  • Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen

Gewerbeabfallverordnung

  • Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle

Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

  • Genehmigung nach § 39 Abs. 4 Satz 1 des BNatSchG für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen

Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst

  • Antrag auf staatliche Anerkennung einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung

Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung

  • Alle Verfahren nach dieser Verordnung

Hessische Verordnung über Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten

  • Anerkennung von Sachverständigen

Ingenieurgesetz

  • Alle Verfahren nach diesem Gesetz

Ingenieurkammergesetz

  • Alle Verfahren nach diesem Gesetz

Klärschlammverordnung

  • Bestimmung einer Stelle für Untersuchungen

Kompensationsverordnung

  • Anerkennungsverfahren einer Agentur

Markscheidergesetz

  • Anerkennung als Markscheider

Nachweisberechtigtenverordnung

  • Alle Verfahren nach dieser Verordnung

Patentanwaltsordnung

  • Abwicklung der Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz

Produktsicherheitsgesetz

  • Erteilung der Befugnis als GS Stelle tätig zu werden

Signaturgesetz

  • Alle Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz

Sprengstoffgesetz / 1. und 2. Sprengstoffverordnung

  • EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen gemäß EG-Richtlinie 93/15/EWG sowie von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
  • Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
  • Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von Explosivstoffen nach EG-Richtlinie 93/15/EWG und von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
  • Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition
  • Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes
  • Zulassungen und Ausnahmen für Sprengzubehör

Tierschutzgesetz

Alle Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz

Verordnung über die Hoheitszeichen des Landes Hessen

  • Herstellung und Bezug des Landessiegels

Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung)

  • Befreiung von der erforderlichen Ausbildung

Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung

  • Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
  • Gleichwertigkeitsprüfung für Erlaubnisse aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Verpackungsverordnung

  • Nachweis der Sachkunde

 

Weitere Hinweise zu Verwaltungsverfahren, die Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen abwickeln können, finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.