Anlaufstellen

Auf dieser Seite finden Sie nützliche Links zu Anlaufstellen, die Ihnen Informationen und Hilfe zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bieten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt einen „Anerkennungs-Finder“ zur Verfügung, mit dem Sie in nur drei Schritten herausfinden können, ob Sie eine Anerkennung Ihres Berufsabschlusses benötigen und Ihnen dann auch gleich die zuständige Stelle für die Anerkennung anzeigt.

Der Europäische Berufsausweis (European Professional Card, EPC) ist ein elektronisches Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen EU-Land.

Derzeit können Sie das EPC-Verfahren nur für folgende Berufe nutzen:

  • Krankenschwester / Krankenpfleger für allgemeine Pflege
  • Apotheker, Apothekerin
  • Physiotherapeut, Physiotherapeutin
  • Bergführer, Bergführerin
  • Immobilienmakler, Immobilienmaklerin

Sie können das EPC-Verfahren nutzen, wenn Sie

  • Ihren Beruf vorübergehend und gelegentlich in einem anderen EU-Land ausüben möchten (vorübergehende Mobilität)
  • sich in einem anderen EU-Land niederlassen und dort Ihren Beruf dauerhaft ausüben möchten (Niederlassung)

Der Europäische Berufsausweis ist kein physischer Ausweis. Er ist ein elektronischer Nachweis, dass Sie alle Verwaltungsprüfungen erfolgreich durchlaufen haben und Ihre Berufsqualifikationen von dem Land anerkannt wurden, in dem Sie arbeiten möchten (Aufnahmeland), oder dass Sie die Voraussetzungen für die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in diesem Land erfüllt haben. Nach Genehmigung Ihres Antrags können Sie ein EPC-Zertifikat im PDF-Format erstellen. Dazu geben Sie eine Bezugsnummer an, mit deren Hilfe Ihr künftiger Arbeitgeber die Gültigkeit Ihres EPCs online überprüfen kann.

Auf dem Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse können Sie schnell und einfach feststellen, wie Ihr ausländischer Hochschulabschluss bzw. Berufsabschluss in Deutschland bewertet wird und wo Sie ihn ggf. anerkennen lassen müssen.

Auf enic-naric.net – gateway to recognition of academic and professional qualifications - finden Sie zu fast allen Ländern Übersichten der zuständigen Stellen und Informationen für die Anerkennung von Qualifikationen.

Die Anerkennungsberatung findet im Rahmen des Hessischen Landesnetzwerks „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) statt, das zum Ziel hat die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten nachhaltig zu verbessern. Auf dieser Seite finden Sie die verschiedenen Anlaufstellen für die Anerkennungsberatung in ganz Hessen.

Im Verwaltungsportal Hessen finden Sie eine genaue Beschreibung für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in den Gesundheitsfachberufen.

Das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pfleget ist in Hessen für die staatliche Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe zuständig. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz in Hessen nachweist.

Die Handwerkskammern sind für die Anerkennungen aller im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen zuständig, soweit es sich dabei um handwerkliche und handwerksähnliche Gewerbe nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) handelt. Auf den Seiten der Handwerkskammern finden Sie Merkblätter und Anträge.

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen. Die ZAB erbringt Dienstleistungen für Bildungseinrichtungen, Behörden und Privatpersonen.

Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist das bundesweite Kompetenzzentrum der deutschen Industrie- und Handelskammern für die Prüfung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Sie nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und prüft, inwieweit die ausländischen Qualifikationen mit entsprechenden deutschen Qualifikationen als gleichwertig eingestuft werden können. Die Seite stellt PDF Dokumente mit Informationen in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Polnisch, Russisch und Türkisch zur Verfügung.

Die Telefon-Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)Öffnet sich in einem neuen Fenster beantwortet Ihre Fragen zur beruflichen Anerkennung – und zwar auf Deutsch und Englisch. Erreichbar ist die Hotline des BAMF Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr unter der Nummer: +49 30 1815-1111 zu den üblichen Kosten ins deutsche Festnetz.

Bitte beachten Sie: Eine Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses kann das BAMF nicht telefonisch vornehmen. Dies geschieht erst bei der für die Prüfung zuständigen Stelle.

Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen - BQ-Portal - bietet umfangreiche Informationen zu ausländischen Berufsbildungssystemen und Berufsabschlüssen an, z.B. Beschreibungen der Lernziele und Ausbildungsinhalte, Rechtsgrundlagen und weiterführende Dokumente.

Das bundesweite Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ fördert die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den deutschen Arbeitsmarkt. Es gibt sechzehn regionale IQ-Netzwerke, die alle Bundesländer abdecken und Anerkennungsinteressierte vor Ort beraten. Auf der Internetseite finden Sie Kontaktdaten der Ansprechpartner sowie weiterführende Informationen zum Thema berufliche Anerkennung und Arbeitsmarktintegration.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) bietet umfangreiche Informationen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung an. Sie finden hier eine Liste mit allen staatlich anerkannten Aus- und Weiterbildungsberufen in Deutschland sowie Informationen zu Berufsbezeichnungen, Rechtsgrundlagen, Ausbildungsvergütungen, Statistiken usw.

Informationsportal der Bundesagentur für Arbeit zu allen staatlich anerkannten Aus- und Weiterbildungsberufen in Deutschland. Sie finden hier u.a. Kurzbeschreibungen der Berufsbilder und Tätigkeitsfelder, gebräuchliche Berufsbezeichnungen, rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen.

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und ihre Ergänzungen finden Sie auf der Seite von EUR-Lex – Der Zugang zum EU-Recht.

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