Mit dem Critical Raw Materials Act (CRMA, Verordnung zu kritischen Rohstoffen, 2024/1252Öffnet sich in einem neuen Fenster, 2024/90330Öffnet sich in einem neuen Fenster) als neuer strategischen Grundlage für eine sichere, krisenfeste und nachhaltige europäische Rohstoffversorgung soll die Versorgung der Europäischen Union (EU) mit kritischen und strategischen Rohstoffen langfristig gestärkt werden. Diese Rohstoffe sind für Klimaschutztechnologien, Digitalisierung und andere Zukunftstechnologien sowie für die Verteidigung von grundlegender Bedeutung. Um welche Rohstoffe, Projekte und Verfahren es sich konkret handelt, kann unter den angegebenen Links zu Detailinformationen entnommen werden.
Der CRMA sieht die Einrichtung oder Benennung von zentralen Anlaufstellen vor, die dafür zuständig sind, Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der kritischen Rohstoffe zu erleichtern und zu koordinieren sowie Informationen über Verwaltungsverfahren im Bereich kritische Rohstoffe zur Verfügung zu stellen. Zudem unterstützen sie die Projektträger bei verwaltungstechnischen Fragen zu den Genehmigungsverfahren.
Die zentralen Anlaufstellen sind in Hessen bei den Regierungspräsidien angesiedelt, bei denen Funktionspostfächer eingerichtet sind, an die Sie sich wegen Anträgen und Fragen wenden können. Welches der drei Regierungspräsidien zuständig ist, ergibt sich daraus, wo die Projekte und Verfahren durchgeführt werden sollen.
Im Regierungsbezirk Darmstadt: crma.anlaufstelle@rpda.hessen.de
Im Regierungsbezirk Gießen: crma.anlaufstelle@rpgi.hessen.de
Im Regierungsbezirk Kassel: crma.anlaufstelle@rpks.hessen.de